Donnerstag, 3. Dezember 2015

Auswandern: Meldebehörde [udvandre registrering kontor]



















Die von der Meldebehörde sagen, dass wir uns wegen ihnen nicht abmelden müssten. Da wir immer wieder in Deutschland sind, ist das mit dem deutschen Meldegesetz vereinbar, wenn wir hier gemeldet bleiben.

Da aber für die Niedersächsische Schulbehörde jedes Kind, welches seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat, in Deutschland schulpflichtig ist, bleibt uns nichts anderes als uns abzumelden.

Unser gewöhnlicher Aufenthaltsort ist jetzt im Bus irgendwo in Europa. Das überprüft auch erst mal niemand. Das wäre erst wichtig, wenn uns wieder ein Idiot vor das Familiengericht zerrt. Dann können wir dem Familiengericht darlegen, dass wir uns hauptsächlich ausserhalb von Deutschland aufhalten.

Um sich aus Deutschland abzumelden, sind wir einfach nur zur Meldestelle gegangen und haben gesagt, dass wir Deutschland verlassen. Weil Elvis und ich beide erziehungsberechtigt sind und er nicht für jeden Blödsinn frei nehmen soll, habe ich einen Zettel mit Unterschrift und seinen Personalausweis mitgenommen. Auf dem Zettel stand, dass er sehr dafür ist, dass unsere Tochter Luzie, für die Europareise aus Deutschland abgemeldet wird.

Die Sachbearbeiterin hat das alles in den Computer getippt. Es gibt die freiwillige Angabe in welches Land man verzieht, aber da muss man nichts zu sagen. Ist ja bei einer Europareise auch eher unsinnig.

Ich habe nicht – wie viele Andere – einen Aufkleber auf das Adressfeld auf meinem Perso bekommen. Hat die Sachbearbeiterin vielleicht vergessen. Normalerweise bekommt man da einen Aufkleber drauf. genau so einen wie den, bei dem die neue Adresse drauf steht, wenn man sich innerhalb Deutschland ummeldet. Da steht bei einer Abmeldung dann eben nicht die neue Adresse drauf sondern: "keine Hauptwohnung in Deutschland".

In einem Reisepass steht übrigens gar keine Adresse. Da wird also auch nichts geändert, eingetragen oder so.

Wir haben dann unsere Abmeldebestätigung bekommen. Das ist einfach ein amtlicher Zettel. Der sehr wichtig sein kann (ich weiß aber noch nicht wozu) und deshalb gut aufbewahrt werden muss.

Seit ich mich mit dem Thema Auswandern wegen der Schulpflicht beschäftige (seit zwölf Jahren), habe ich einer Fehlinformation geglaubt die in den Freilernerkreisen umherschwirrt. Diese falsche Information lautet, dass man sich in einem anderen Land anmelden muss, um sich in Deutschland abmelden zu können und dass dies nur nicht der Fall ist, bei einem Wegzug nach Frankreich oder England, da diese beiden Länder keine Meldepflicht haben.

Diese Information ist falsch.

Man meldet sich immer nur aus Deutschland ab.
Und es ist völlig egal wohin man dann geht. Das ist für die abmeldende Behörde nicht wichtig. Man muss keine Anmeldebestätigung eines anderen Landes vorlegen.


Einen sehr guten Leitfaden zum Thema Auswandern gibt es hier: wirelesslife.

1 Kommentar:

  1. Ah, das ist gut zu wissen... bisher ging ich auch davon aus, dass man sich - wegen der Schulpflicht - woanders anmelden muss... England wäre da dann natürlich bevorzugt wegen der fehlenden Meldepflicht... aber gut zu wissen, danke.
    Ann

    AntwortenLöschen