Samstag, 5. Dezember 2015

Auswandern: KFZ-Zulassung [udvandre bil]



















Die Sache mit dem Auto. Um eine Reise zu machen brauchen wir ein Auto. Unseren VW Bus. Um eine Reise machen zu dürfen, muss Luzie aus Deutschland abgemeldet werden – sagt die Schulbehörde. Die Meldebehörde sagt, man kann nicht ein Kind allein abmelden. Also muss ich mich mit abmelden. Ohne deutsche Meldeadresse haben meine KFZ-Papiere keine Gültigkeit mehr und die Autoversicherung greift auch nicht mehr. Lustig, oder?

Es gibt keinen Gesetzestext in dem steht, dass wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland abmeldet die KFZ-zulassung verfällt. Diese Tatsache ergibt sich aus einem Umkehrschluss.

Der §34 (1) Satz 1 SVG sagt: für die Zulassung eines KFZ ist die Vorlage des Personalausweises oder eines Passes plus Meldebestätigung notwendig.

Wenn man nach der Zulassung seinen Wohnsitz in Deutschland bei der Meldebehörde abmeldet, gibt es keine Meldung an die KFZ-Stelle. Vorerst passiert also nichts.

Die denkbar ungünstigste Variante, die dann passieren kann ist: man fährt mit seinem KFZ in eine Blitze, die Polizei versucht einen Strafzettel an den Halter des KFZ zu schicken, dabei stellt sich heraus, dass es keine amtliche Meldeadresse mehr gibt, ab da ist das Kennzeichen des KFZ auf einer Liste.

Wenn dann die Polizei das Kennzeichen im System abfragt, z. B. bei einer Kontrolle, stellen die Beamten fest, dass die Zulassung erloschen ist und legen das Fahrzeug an Ort und Stelle still. Mal abgesehen davon, dass man dann noch Ärger bekommt.

So lange diese Dinge nicht eintreten, passiert also nichts. Aber rechtens ist es nicht.

Und vielleicht viel wichtiger: als ich dem Sachbearbeiter der Versicherung erzählte wie unsere Situation ist, meinte er sofort, dass das Fahrzeug nicht mehr versichert ist ohne gemeldeten Wohnort des Halters. Bei einem Unfall würden wir also für alle Kosten selber aufkommen müssen.

Deshalb blieb uns nur eine Möglichkeit: wir haben unseren VW Bus auf Elvis umgemeldet. Jetzt ist er Halter des KFZ und auch Versicherungsnehmer. Und ich fahre mit dem Bus durch Europa.

Für die Sachbearbeiterin der KFZ-Zulassungsstelle war unser Problem auch ein Novum. Die einzige behördlich vorgesehene Möglichkeit die für unseren Fall aber auch nicht richtig passte ist ein Ausfuhrkennzeichen.

Übrigens fanden alle Sachbearbeiter, den Umstand, dass dies alles nur deshalb notwendig ist, weil die deutsche Schulbehörde, Weltreisekindern nicht einfach das Lernen auf der Reise gestattet, komplett bescheuert.

Von der Meldebehörde aus, müssen wir uns nicht abmelden, da wir alle paar Monate ja in Deutschland sind. Die Sachbearbeiterin und ihr Vorgesetzter haben auch immer wieder gefragt, ob wir nicht doch noch mal die Schulbehörde fragen können, damit die Luzie befreien, das müsste doch möglich sein! Reisen bildet doch!

Ja, finden wir auch.

1 Kommentar:

  1. Die reisenden Kinder, die ich kenne, haben ihre Kinder auf der Zirkusschule angemeldet. Ich habe aber keine tiefergehenden Informationen, wie das läuft. Und bestimmt kennst du die variante mit ihren pro und kontras schon.

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